AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern. Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf Rechte aus diesen Bedingungen in einzelnen Fällen berührt nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen Geschäftsverkehr. Geschäftsbedingungen unseres Geschäftspartners, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich ab; eines ausdrücklichen Widerspruchs im Einzelfall bedarf es nicht. Werden von uns ausnahmsweise Bedingungen des Geschäftspartners anerkannt, so gilt dies für das spezielle Geschäft und nur in dem Umfang, als dies ausdrücklich vereinbart ist.
2. Angebote und Auftragsabwicklung
Unsere Angebote sind freibleibend. Erteilte Aufträge werden spätestens mit Absendung unserer Auftragsbestätigung verbindlich. Unser Geschäftspartner kann vorbehaltlich eines sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften hierzu ergebenden Rechts einen erteilten Auftrag kündigen, wenn er die bis zu dem Zeitpunkt des Einganges der Kündigung entstandenen Kosten erstattet. Ausgelieferte Adressen werden nicht zurückgenommen.
3. Adressen
Die Adressenkollektionen werden branchenüblich vervielfältigt in einer der in unserem jeweils gültigen Katalog oder unserer Preisliste genannten Ausführungsarten geliefert. Wenn bei der Bestellung die Ausführungsart nicht besonders bezeichnet ist, erfolgt die Lieferung auf Selbstklebeetiketten (Aufpreis, siehe unsere jeweils gültige Preisliste). Bestellt der Kunde eine Adressendiskette oder eine Adressen-CD-ROM, so übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass diese Diskette bzw. CD-ROM in dem vom Kunden geführten PC verwendet werden kann. Dieses Risiko trägt der Kunde. Für alle Adressen, die wir auf Datenträgern liefern, behalten wir uns vor, die Satzeinteilung und den Umfang der Daten zu ändern. Für besondere Vorarbeiten, insbesondere die Erstellung von speziellen Programmen zur Durchführung eines EDV-Auftrages, werden dem Kunden nur anteilige Kosten berechnet. Eigentums- und Urheberrechte an allen Arbeitsunterlagen stehen uns zu.
4. Stückzahlen
Die Stückzahlen in unseren Angeboten und Preislisten sind insoweit unverbindlich, als sich durch Zu- und Abgänge laufend Änderungen ergeben. Allen Aufträgen liegt deshalb die jeweils vorhandene Adressenstückzahl zugrunde. Daraus ergibt sich gegebenenfalls eine Mehr- oder Minderlieferung gegenüber unseren Angeboten oder Preislisten und dem erteilten Auftrag. Infolgedessen erhöhen oder ermäßigen sich die angegebenen Preise gleichlautend zu den Stückzahlen gemäß unseren Preistabellen.
5. Konventionalstrafe bei vertragswidriger Verwendung
a) Alle gelieferten Adressen dürfen – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – nur einmal benutzt werden. Sie dürfen weder abgeschrieben noch auf Datenträger irgendwelcher Art gebracht werden. Eine kurzfristige Speicherung der gelieferten Adressen für Zwecke der Werbeerfolgskontrolle ist bis maximal 6 Wochen nach Nutzung gestattet. Die Adressen sind anschließend in jedem Fall zu löschen. Es ist nicht gestattet, der eigenen Werbesendung fremdes Werbematerial beizufügen. Eine Weitergabe der bezogenen Adressen an Dritte zum mehrfachen Gebrauch oder zur Übernahme auf Datenträger ist untersagt. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir dadurch, dass wir in jeder Adressenkollektion einige Kontrolladressen führen. b) Bei Verstößen gegen vorgenannte Bestimmungen – auch fahrlässig begangenen – ist der Besteller vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des zehnfachen Entgelts der Gesamtrechnung verpflichtet, die für die Lieferung erteilt wurde, in der auch die vertragswidrig verwendeten Anschriften enthalten waren. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Adressen aus der Rechnung missbräuchlich benutzt wurden. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse. c) An andere Adressenverlage, Adressenmittler sowie Abnehmer, die für Dritte bestellen bzw. an Dritte weiterliefern, liefern wir Adressen nur unter der Bedingung, dass vorstehende Schutzbestimmungen unter a) und b) auch Bestandteil der Geschäfte werden, die mit den gelieferten Adressen getätigt werden. Unser Geschäftspartner ist im Falle eines Vertragsverstoßes seines Kunden auf unser Verlangen verpflichtet, insoweit seine Ansprüche an uns abzutreten. Unterlässt es unser Geschäftspartner, die Schutzbestimmungen zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Kunden zu machen, ist er im Falle einer vertragswidrigen Verwendung selbst zur Zahlung der Konventionalstrafe verpflichtet.
6. Gewährleistung bei Adressenlieferungen
Die Adressen und deren Eingruppierung werden von uns selbst ermittelt oder uns von dritter, auch amtlicher Seite übermittelt. Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei mit der Lieferung zusammenhängenden Mängeln. Wir leisten jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressenmaterials. Trotz ständiger sorgsamer Pflege ist eine gewisse Anzahl von Fehladressen und Retouren unvermeidlich. Ein Anspruch (z.B. Ersatz für Porto, Prospektmaterial oder Rückerstattung des Mietpreises und dgl.) besteht nicht. Für unzustellbare Adressen aus Update-Lieferungen bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
7. Versand-Dienstleistungen
a) Abwicklung: Postfertigmachen von Werbesendungen erfolgt in der branchenüblichen Weise. Für Inhalt, Form und Gewicht (Portogrenzen!) ist allein unser Kunde verantwortlich. Die Materialien sind frei Haus anzuliefern, wobei wir nicht verpflichtet sind, Stückzahlen zu überprüfen, um evtl. Fehlmengen festzustellen. Für Beschädigungen an angelieferten und gelagerten Materialien und für deren Folgeschäden wird außerhalb bestehender allgemeiner Versicherungen jede Haftung abgelehnt. Überzählige Materialien und Verpackung werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden unfrei zurückgesandt oder spätestens einen Monat nach Auftragsabwicklung gegen Berechnung entsorgt. b) Gewährleistung/Haftung: Falls wir für die Bearbeitung uns überlassener Anschriften, für die davon angefertigten Kundendaten sowie für alle Versand-Dienstleistungen (wie z.B. Adressieren, Falzen, Kuvertieren, Frankieren und Postauflieferung) und Druckaufträge unser Nachbesserungsrecht in angemessener Zeit nicht ausüben, kann unser Geschäftspartner Wandlung oder Minderung verlangen. Bei Liefer-/Leistungsverzug kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine Nachfrist von wenigstens 14 Tagen gesetzt hat und diese Frist erfolglos verstrichen ist. Unsere Haftung – gleich aus welchen Rechtsgründen – ist, sofern es sich nicht um eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit begründet. Die Ersatzpflicht ist in jedem begründeten Haftungsfall unter Kaufleuten bis zur Höhe des Rechnungsbetrages und sonst auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften in keinem Fall für Schäden aus evtl. Verzögerungen bei der Beförderung durch die Deutsche Post AG. Unser Liefertermin ist die Einlieferung bei einer Postannahmestelle.
8. Druckaufträge
Für unsere Herstellung von Werbemitteln gelten die im Druckgewerbe üblichen Mehr- und Minderauflagen vom Kunden als akzeptiert. Dies gilt auch für übliche Farbabweichungen.
9. Portokosten-Vorauszahlung
Wir geben Sendungen nur dann zur Post, wenn die Portokosten bis spätestens 1 Tag vor Postaufgabe auf einem unserer Konten gutgeschrieben sind. Bei Frankieraufträgen müssen wir bereits 2 Tage vor Beginn der Arbeiten über das Portogeld verfügen können.
10.Lieferung/Erfüllungsort
Lieferung erfolgt nach unserer Wahl gegen Nachnahme, Barzahlung bei Aushändigung unserer Leistungen oder offene Rechnung. Der Versand erfolgt unter Vorbehalt der Versandart auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort für alle unsere Lieferverpflichtungen ist 87439 Kempten. Paket- und Bahnsendungen werden unfrei verschickt. Unsere Lieferverpflichtung ist in jedem Falle mit Aufgabe unserer Lieferung bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Bahn AG oder einem Spediteur erfüllt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
11. Mängelanzeigen
Beanstandungen sind – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – nur innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung möglich.
12. Rechnungslegung
Unsere Rechnungen sind rein netto ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Jede Adressenkollektion wird nach dem sich aus der Preistabelle ergebenden Staffelpreis für sich berechnet. Eine Addition verschiedener Kollektionen oder Ausführungsarten zur Erzielung eines günstigeren Staffelpreises ist nicht möglich. Für Sonderausführungen (z.B. bei Auszügen aus Adressenkollektionen, bei Verarbeitung von Sonderformaten und nicht einwandfreiem Material) werden Preiszuschläge berechnet. Für Großauflagen gelten Sonderregelungen. Bei der Rechnungsstellung an Vertragspartner in anderen EG-Ländern wird die uns schriftlich mitgeteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer – USt-lDNr. – verwendet. Falls danach die steuerliche Zuordnung nicht möglich ist, haftet unser Vertragspartner uns gegenüber für die gegen uns geltend gemachte Steuerpflicht.
13. Besondere Bedingungen
Die Kosten für die Anfertigung von Klischees und Satz werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Adressierungs- und Kuvertierungsaufträgen ist eine Mehrlieferung für Makulaturanfall bis zu 5% einzukalkulieren.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Kempten. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Kempten vereinbart.
15. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Adressenvermittlung
a) Listbroking: Wir vermitteln als Makler den Abschluss von Mietverträgen für die Nutzung fremder Adressenbestände zwischen den Adresseneigentümern (Vermietern) und den Anwendern (Mietern). Aus diesen Mietverträgen können wir von keiner Vertragspartei in Anspruch genommen werden, insbesondere nicht von Seiten des Mieters wegen eventueller Mängel jeglicher Art des vermittelten Anschriftenmaterials. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit von Angaben seitens der Vermieter und haften nicht für von ihnen gegebene Zusagen. Unsere Angebote werden namens und im Auftrag der Adressenvermieter abgegeben. Sie sind freibleibend und bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Vermieters. Der Vermieter kann die Annahme erteilter Aufträge ablehnen. Der Mietvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung seitens des Vermieters zustande, in der Menge und Art der Adressen, Mietpreis und Liefertermin genannt werden. Der Vermieter kann die Vorlage eines Werbemusters verlangen, für das die Adressen verwendet werden sollen. Unsere Haftung aus dem Maklervertrag ist gemäß Ziff. 7 b unserer übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt. b) Verwendung: Die Adressen sind nur zur einmaligen Nutzung vermietet. Die Verwendungsbeschränkung und Konventionalstraferegelung bei vertragswidriger Verwendung nach Ziff. 5 unserer übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch für die von uns gemakelten Adressenbestände. Die Beachtung dieser Bedingungen können der Vermieter und wir als Makler durch maximal 50 Kontrolladressen in jeder Adressenlieferung überwachen. In jedem Fall dürfen die Adressen nur nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verwendet werden. Der Vermieter hat das Recht, bei allen mit der Verarbeitung der Daten beauftragten Stellen die Einhaltung der von ihm erteilten Weisungen zu kontrollieren.  c) Eigentumserwerb durch den Mieter: Die Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Mieters bestellt oder Angebote angefordert haben, kann er unbeschränkt verwenden. Ausgenommen sind die Anschriften von Personen, die sich nur an Preisausschreiben aller Art des Mieters beteiligt haben. Neue Anschriften aus Retourenvermerken der Post dürfen einmal verwendet werden. d) Hinweis auf Adressenherkunft: Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters darf in der Werbung des Mieters kein Hinweis auf die Herkunft des Adressenmaterials enthalten sein. e)Retourenvergütung: Retourenvergütungen für vermittelte Adressen übernimmt der Vermieter grundsätzlich nicht, es sei denn, dieses wird schriftlich vereinbart. f) Erfüllungsort/Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Leistungen aus Mietverträgen ist der Ort der Handelsniederlassung des Vermieters. Gerichtsstand ist, soweit keine zwingenden Gesetze entgegenstehen, Kempten.
16. Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen
Für Werk- und Dienstleistungen gelten zusätzlich folgende besondere Bestimmungen: a) Abnahme und Gefahrübergang bei Werkleistungen: Xdialog stellt nach ihrem Ermessen jeweils Teilleistungen (z.B. im Rahmen von Leistungsphasen) zur Abnahme bereit. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme jeweils binnen einer Woche nach Bereitstellung bzw. Übergabe/Installation/Übersendung. Danach gilt die jeweils zur Abnahme bereitgestellte Leistung oder Teilleistung als abgenommen, wenn die Abnahme nicht ausdrücklich und schriftlich mit spezifizierter Begründung verweigert worden ist. Die Abnahme bereitgestellter (Teil- )-Leistungen gilt auch als erfolgt, sobald der Auftraggeber Leistungen nachfolgender Phasen im Rahmen des Projektfortschritts entgegennimmt. Die fertige Werkleistung (z.B. von Webseiten mit den von Xdialog erstellten projektspezifischen Layouts, Animationen, Links, Anpassungen, Umgestaltungen etc.) gilt als insgesamt abgenommen, sobald die obige Wochenfrist ohne substantiierten Nachweis reproduzierbarer Fehler in der Testversion abgelaufen ist bzw. der Kunde die endgültige Version selbst in Benutzung genommen und/oder auch für andere Nutzer (z.B. auf mindestens einem Server) zur Verfügung gestellt hat. Abnahmen erfolgen nach Xdialog- Standard-Prozeduren. Die Gefahr geht spätestens mit Fertigstellungsmeldung bzw. Beginn der Inbetriebnahme auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn eine Inbetriebnahme auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird. b) Gewährleistung bei Werkleistungen: Die Gewährleistung von Xdialog richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den AGB-/BVB-Regelungen nichts anderes ergibt. Es besteht Einigkeit, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht auszuschließen sind und dass ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb sowie die vollständige Beseitigung eventueller Programmfehler nicht gewährleistet werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Fehler beschränkt. Der Käufer hat für die eigene Datensicherung Sorge zu tragen, da die Daten bei Reparatur- und Installationseingriffen verloren gehen können. Xdialog haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten. Jede weitere Haftung von Xdialog gegenüber dem Käufer aufgrund von Mängeln der Lieferung ist ausgeschlossen. Xdialog haftet insbesondere nicht für mittelbare oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
17. Vertragsgegenstand
Ist bei einer Softwareentwicklung das von AN (Auftragnehmer, X-dialog Direktmarketing GmbH) im Zusammenwirken mit AG (Auftraggeber) selbständig zu entwickelnde und AG zur Nutzung zu überlassende SW (Softwareprogramm). Basis der Entwicklung ist das sog. Pflichtenheft. Das Pflichtenheft wird von den Vertragspartnern gemeinsam erstellt und hat alle in der Planungsphase für AN erforderlichen Informationen über die SW umfassende Anwendungsgebiete zu enthalten. Es ist von den Vertragspartnern mit Datumsangabe rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies gilt auch für etwaige nachfolgende Pflichtenhefte, auf die sich die Vertragspartner unter Vereinbarung abgeänderter Vertragsbedingungen oder unter Aufrechterhaltung der bestehenden schriftlich verständigt haben. Da Xdialog ausschließlich sog. Web-Anwendungen erstellt, sind sich AN und AG einig, dass die Anwendung auf Servern des AN betrieben wird. Nur so kann die Betriebssicherheit gewährleistet werden. AN räumt AG ein unbefristetes, nicht übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der SW ein. Die Urheberrechte und der Quellcode verbleiben bei Xdialog. Der AG kann vom Pflichtenheft abweichende Änderungen des Auftrags verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den mit der SW verbundenen Erfolg zu erreichen oder zu sichern. Für andere Änderungen kann ein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. AN weist binnen zwei Wochen nach erfolgter erster Einweisung durch angemessene Abnahmetests die Funktion des Vertragsgegenstandes nach. Die Abnahme ist nach Übergabe der SW gehörenden Unterlagen zu erklären und in einem von den Vertragspartnern zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll festzuhalten. Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit der SW nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht. AN übernimmt für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der im Pflichtenheft aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von 1 Jahr nach Abnahme. AN haftet nur für Schäden wegen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in max. Höhe von 50% des Auftragswertes. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen – gleich aus welchem Rechtsgrund – insb. auch für Datenverluste und Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten von AG eine Versicherung besteht. Der AG erhält von AN eine Auftragsbestätigung. Diese enthält die Termine zur Fertigstellung der SW und zur Dauer der Schulung beim AG. AN verpflichtet sich, über alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse und Informationen über AG Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.
18. Bedingungen für Zugriff auf Internetseiten
Für Zugriff auf Internetseiten, die durch Xdialog betrieben werden, gelten nachfolgend zusätzliche Bestimmungen: Ihr Zugriff auf diese Seiten des Betreibers Xdialog basiert auf der Grundlage dieser AGB. Wenn Sie auf diese Seite zugreifen und nutzen, erkennen Sie die Geltung dieser AGB, und jegliche weitere Richtlinien, Einschränkungen oder Reglungen, die gegebenenfalls in Verbindung mit speziellen Sektionen oder Diensten dieser Seite genannt werden, an. Jegliche zusätzliche genannte Richtlinien, Einschränkungen oder Reglungen werden hiermit durch Nennung in diese AGB miteingebunden.
19. Urheberrechtlich geschütztes Material für limitierte Nutzung
Diese Seite enthält Grafiken, Photographien, Bilder, Dokument Layouts, Vorlagen, Text, Schriftarten, Softwarewerkzeuge und andere Informationen (nachfolgend „Inhalt“ genannt). Diese Seite und alle Inhalte sind urheberrechtlich geschütztes Eigentum von Xdialog oder urheberrechtlich geschütztes Eigentum Dritten, von welchen Xdialog solches Eigentum lizenziert hat. Alle Rechte dieser Seite und dessen Inhalte sind weltweit geschützt. Es ist ausdrücklich untersagt, Teile des Inhalts aufzubewahren, zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu veröffentlichen, außer wenn explizit in den AGB erlaubt. Xdialog behält sich das Recht Inhalte hinzuzufügen, zu löschen oder jeglichen Teil des Inhalts ohne vorige Ankündigung zu ändern.
20. Nutzung der Seite
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21. Haftungsfreistellung
Sie erklären hiermit, dass Sie Xdialog und alle beteiligten Unternehmen, von welchen Xdialog Teile seines Inhalts lizenziert hat, sowie dessen Direktoren, leitenden Angestellten und Angestellten in Bezug auf jegliche Forderungen, Ansprüche, Schäden, Kosten und Spesen, freistellen und schadlos halten werden, inklusive angemessener Anwaltskosten oder Spesen die in Bezug auf oder in Verbindung mit (I) Verletzungen dieser AGB oder (II) jeglicher Klage, Forderung oder Anspruch, die in Bezug oder in Verbindung mit jeglichem Text, Photographien, Bild oder anderem Material, dass Sie in Ihre Produkte integriert haben und welche nicht Teil des Standard Seiteninhalts sind, entstehen.
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23. Gewährleistungsausschluss
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